Erfüllung eines Vertrages gem. Art 6 - DSGVO
Der Begriff „Erfüllung eines Vertrags gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO“ bezieht sich auf eine der rechtlichen Grundlagen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die es einem Unternehmen oder einer Organisation erlaubt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, wenn dies notwendig ist, um einen Vertrag zu erfüllen, mit dem die betroffene Person entweder bereits einen Vertrag abgeschlossen hat oder dessen Abschluss sie beabsichtigt.
Erklärung des Artikels:
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: „Die Verarbeitung ist rechtmäßig, wenn die Verarbeitung erforderlich ist, um einen Vertrag zu erfüllen, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder um auf Anfrage der betroffenen Person vor Abschluss eines Vertrags Maßnahmen zu ergreifen.“
Bedeutung im Detail:
Vertragsbeziehung: Diese rechtliche Grundlage erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn sie für die Erfüllung eines bestehenden Vertrages erforderlich ist, d. h. um die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, die zwischen dem Unternehmen (oder der Organisation) und der betroffenen Person bestehen.
Vorvertragliche Maßnahmen: Auch wenn ein Vertrag noch nicht abgeschlossen wurde, ist es zulässig, personenbezogene Daten zu verarbeiten, wenn dies notwendig ist, um vor Vertragsabschluss auf Wunsch der betroffenen Person Maßnahmen zu ergreifen. Dies könnte beispielsweise die Überprüfung der Bonität für einen Kredit oder die Verarbeitung von Daten für eine Vertragsverhandlung betreffen.